Die Vereinigten Staaten von Amerika sind ein Land der Superlative. Letzte verbliebene Supermacht, stärkstes Militär, Wirtschaftsmacht, Sportnation, Erfindergeist, lange Zeit Heimat der höchsten Wolkenkratzer der Welt. Die Aufzählung könnte fortgeführt werden, doch der im politischen Sinne wichtigste Aspekt ist zweifelsohne die Tatsache, dass die USA die weltweit am längsten bestehende Demokratie haben.
Herrschte schon seit ihrer Gründung am 04. Juli 1776 als Antwort auf die europäischen Monarchien ein demokratischer Grundkonsens bei den 13 unabhängigen US-amerikanischen Kolonien, werden seit dem Jahr 1788 landesweit alle vier Jahre der Präsident und alle zwei Jahre ein Teil des U.S. Kongresses gewählt. Kriege, Terrorattacken, Amtsmissbräuche, Attentate sowie Ermordungen oder Ableben von Amtshinhabern konnten auf Grund einer bestens ausgearbeiteten Verfassung, die alle Eventualitäten regelt, den feststehenden Wahlrhythmus nicht aushebeln.
Amtszeitbeschränkung für den Regierungschef
In der 245-jährigen US-amerikanischen Demokratiegeschichte wurden zudem fortlaufend Verbesserungen am politischen System vorgenommen. Im Jahr 1951 wurde beispielsweise von den Bundesstaaten der 22. Zusatzartikel zur Verfassung ratifiziert, der seitdem die Amtszeit eines Präsidenten auf maximal zwei Amtsperioden beschränkt. Die mehr als zwölf Jahre andauernde Präsidentschaft von Franklin D. Roosevelt (1933 – 1945) wird somit unerreichbar bleiben.
Der Demokratie ist dies mitnichten abträglich. Eine Amtszeitbegrenzung bekämpft, so gut wie möglich, Amtsmüdigkeit und eine ausufernde Vetternwirtschaft. Des Weiteren wird der exekutive Ideenwettbewerb und der Tatendrang gefördert, da die Regierungszeit von vornherein auf höchstens acht Jahre begrenzt ist.
Eine Regelung, die so auch auf andere Länder übertragen werden sollte. Beispiel Deutschland: Egal wie die historische Bilanz nach 16 Jahren Kanzlerschaft von Dr. Angela Merkel ausfallen mag, steht doch schon heute fest, dass insbesondere in den letzten Jahren einige notwendige Reformen und Anstrengungen, exemplarisch sollen an dieser Stelle die Digitalisierung und die Abmilderung der Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Sozialsysteme genannt sein, auf der Strecke geblieben sind.
BEgrenzung der Legislaturperioden auch für Abgeordnete
Eine Amtszeitbegrenzung sollte jedoch nicht nur für Regierende vorherrschen, sondern auch auf die Legislative ausgeweitet werden. Zur Veranschaulichung der Sinnhaftigkeit des Vorschlags lohnt sich der Blick auf jeweils ein US-amerikanisches und ein deutsches Parlamentsmitglied.
In den USA steht im kommenden Jahr der Senatorensitz von Chuck Grassley, der den Bundesstaat Iowa vertritt, planmäßig zur Wahl. Senator Grassley plant seinen Sitz zu verteidigen, hat seine erneute Kandidatur in den vergangenen Tagen angekündigt. Er ist 88 Jahre alt und seit 46 Jahren Mitglied des U.S. Kongresses. Mit Ablauf der nächsten Wahlperiode (6 Jahre) wäre Grassley 95 Jahre alt.
Sogar noch etwas länger im Amt, nämlich seit dem Jahr 1972, also seit mittlerweile knapp 50 Jahren, ist Dr. Wolfgang Schäuble (CDU) Mitglied des Deutschen Bundestages. Seinen ersten Amtseid schwor Dr. Schäuble kurz nach den Olympischen Sommerspielen in München, Deutschland war erst einmal Fußball-Weltmeister, Willy Brandt amtierte als Bundeskanzler und Richard Nixon als US-Präsident.
Es hat nichts mit der Beurteilung der politischen Lebensleistung von Grassley und Dr. Schäuble zu tun, sich angesichts dieser beiden Karrieren die Frage zu stellen, in wie weit beide Persönlichkeiten das Volk nach Jahrzehnten in der professionellen Politik überhaupt noch ernsthaft vertreten können. Ausnahmen gibt es sicherlich, doch sind diese auch die Regel?
Eine Amtszeitbeschränkung von beispielsweise drei Legislaturperioden würde der Entfremdung einer Politikerkaste von der Bevölkerung sicherlich entgegenwirken. Sich ein komplettes Berufsleben ausschließlich mit einem Politiker-Dasein zu verdingen, steht sicherlich fundamental entgegen der ursprünglichen Idee des politischen Systems der Herrschaft des Volkes.
Mindestalter für ABgeordnete als gutes Beispiel
Berufspolitiker sollten zudem eine gewisse persönliche Reife und Qualifikation mit sich bringen. Die Verfassung der Vereinigten Staaten schreibt vor diesem Hintergrund für die Wahl der Mitglieder des U.S. Kongresses bestimmte Regeln vor. Zu diesen gehört unter anderem ein Mindestalter von 30 Jahren für U.S. Senatoren und 25 Jahren für Mitglieder des U.S. Repräsentantenhauses. Der heutige Präsident Joe Biden wurde beispielsweise einst im jüngsten möglichen Alter in den U.S. Senat gewählt.
Eine Regelung, die sich auch Deutschland in Teilen von den USA abschauen sollte. Beispielsweise könnte für Direktkandidaten, die eine noch höhere Verantwortung gegenüber ihrem Wahlbezirk haben, ein (höheres) Mindestalter eingeführt werden. Für Listenkandidaten hingegen könnte bis auf die Erfüllung der Volljährigkeit keine weiterführende Altersforderung gestellt werden, so dass auch die jüngste Erwachsenengruppe im Parlament repräsentiert werden kann. Der „Drei-Saal-Karriere“ Kreißsaal, Hör-/Schulsaal, Plenarsaal könnte hiermit zumindest in Ansätzen entgegengewirkt werden.
Eine gesunde Demokratie benötigt regelmässige updates
Für den einstigen britischen Premierminister Winston Churchill war die Demokratie „die schlechteste aller Staatsformen, ausgenommen alle anderen.“ Die Möglichkeit eines friedvollen Machtwechsels durch eine freie, geheime Wahl des Volkes ist keine Selbstverständlichkeit. Die Errungenschaft der Demokratie sollte geschützt, gestärkt und weiterentwickelt werden. Eine Beschränkung der Amtszeit für Regierende und der Legislaturperioden für Abgeordnete sowie ein Mindestalter sind diskussionswürdige Vorschläge hierfür. Deutschland kann vor diesem Hintergrund von den USA ebenso lernen wie die Vereinigten Staaten von ihrer eigenen Demokratiegeschichte.
Bildquellen: Creative-Commons-Lizenzen (via Google); eigene Fotos; canva.com; eigene Grafiken
Leider muss ich dazu folgendes sagen: In der Geschichte verschiedener Länder waren die „guten Zeiten“ fast immer diejenigen, in denen ein Monarch oder Kanzler lange regierte. Das gilt für Frankreich unter Ludwig XIV. genauso wie für Deutschland unter Bismarck oder Bayern unter Maximilian I. Vielleicht weil Regenten erst politische Erfahrungen sammeln müssen – ich weiß es nicht.
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